FAQ

Häufig gestellte Fragen im Schadensfall:

Warum brauche ich einen Kfz-Sachverständigen?

Woran erkennt man einen seriösen qualifizierten Sachverständiger
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Kfz-Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer, oder ob er zertifiziert ist vom Ifs-Köln. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über die Geschäftsstelle des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachverständigen vor Ort können überdies Unfallpässe angefordert werden mit wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall.

Was kostet mich das Gutachten?
Für Sie als Geschädigter ist das Gutachten kostenlos und auch die Kosten für einen Verkehrsrechtsanwalt müssen nach deutschem Recht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden

Liegt der Schaden offensichtlich bei weniger als 700 Euro, zahlt der Versicherer nicht, aber Alles was darüber hinaus geht muss von der Gegnerischen Versicherung getragen werden.

Was tue ich bei einem Kaskoschaden?
Bei einem Kaskoschaden wird ein Kfz-Sachverständiger von der eigenen Versicherung geschickt. Sollte man im Nach hinein nicht zufrieden mit dem Gutachten sein, kann man ein so genanntes Kfz-Sachverständigenverfahren einleiten. Dann können sie einen eigenen Kfz-Sachverständigen einschalten. Ein Obergutachter bewertet dann beide Gutachten. Von manchen Rechtschutzversicherungen werden dann die Kosten für ihren Kfz-Sachverständigen übernommen, da muss man sich bei seiner Versicherung im Vorfeld erkundigen.

Warum reicht nicht ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt?
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keine beweissichernde Funktion!

Außerdem geht Ihnen bares Geld durch die Lappen, denn sie können zusätzlich zu dem entstandenen Schaden noch andere Sachen bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Z.B steht ihnen eine Leihwagenpauschale zu und ein Kfz-Sachverständiger rechnet auch die Wertminderung mit ein, die Ihr Fahrzeug durch diesen Unfall evtl. erfahren hat.

Auch können sich auf den ersten Blick vermeintliche Blechschäden, als sehr teuer herausstellen, wenn dann zum Beispiel tragende Teile beschädigt sind.

Unfall gehabt? Ich helfe ihnen!

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Natürlich können Sie mit mir auch einen gesonderten Termin vereinbaren. Rufen Sie mich gerne an.